Inhalte
Im Rahmen der psychosomatischen bzw. psychotherapeutischen Sprechstunde finden die Erstgespräche und weitere Diagnostik statt.
In manchen fällen findet auch eine längerfristige Betreuung in größeren Abständen im Rahmen der Sprechstunde statt.
Rahmen
Sprechstundentermine dauern meist 50min, in Einzelfällen auch nur 25min
Inhalte
Die Einzelpsychotherapie kann bei fast allen Krankheitsbildern eingesetzt werden. Im regelmäßigen Einzelgespräch wird Schritt für Schritt an Ihrer Entwicklung gearbeitet.
Rahmen
Dauer: 50min
Frequenz: anfangs wöchentlich, später auch 14tägig
Methode
In meiner Praxis führe ich die Psychotherapie als tiefenpsychologisch fundierte Therapie durch.
Inhalte
Gruppentherapie ist eine besonders wirksame Psychotherapieform. Sie ist bei Beziehungsschwierigkeiten, sozialen Ängsten und Selbstwertproblemen besonders gut geeignet.
Rahmen
Situngsdauer: 100min
Frequenz: wöchentlich
Gerne berate ich Sie, ob und wann ich Ihnen einen Gruppentherapieplatz anbieten kann.
Bei nicht gesetzlich Krankenversicherten wird ein Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und mir abgeschlossen. Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach den Richtlinien der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ).
Inwieweit Sie diese Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet bekommen hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Hier ist auch jeweils geregelt, ob und in welcher Form im Vorfeld eine Behandlung angezeigt oder genehmigt werden muss.
Bei Beihilfeberechtigten kommen die Beihilfevorschriften zum Tragen. Hier muss spätestens nach 5 Probesitzungen ein umfangreicher Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Aufgrund der seit Jahren nicht aktualisierten Gebührenordnung treffe ich in der Regel ab der 2. Sitzung eine individuelle Honorarvereinbarung nach §2 GOÄ und rechne dann mit dem 3,5fachen Steigerungssatz ab (anstelle des 2,3fachen Regelhöchstsatzes), so dass für Sie möglicherweise eine Zuzahlung anfällt.
Selbstverständlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung bzw. Beratung selbst zu tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt, sie aber trotzdem Gespräche zur Beratung in Anspruch nehmen möchten.